Bei einem Unternehmen aus Vermietung und Verpachtung liegen zwei anonymisierte CRIF-Auskünfte vor. Sie zeigen die Bewertung zu zwei verschiedenen Zeitpunkten. Der Vergleich beschreibt das Ergebnis im konkreten Fall, keine allgemeine Erfolgszusage.
Vorher und nachher
27. August 2025: CRIF-Index 2,9, Ausfallwahrscheinlichkeit 2,91 %, Höchstkredit 5.000 €, Einstufung gut/befriedigend. 3. Oktober 2025: Index 1,8, Ausfallwahrscheinlichkeit 0,46 %, Höchstkredit 36.000 €, Einstufung sehr gut.
Was der Vergleich aussagt
Die spätere Auskunft bewertet dieses Unternehmen deutlich günstiger. Welche einzelnen Daten oder Entscheidungen dafür ausschlaggebend waren, belegen die Auszüge nicht. Bewertungen von Auskunfteien können sich auch durch weitere Informationen und Aktualisierungen verändern.
Anonymisierte Originalauskünfte
Auskunft vom 27. August 2025:

Auskunft vom 3. Oktober 2025:

Die Belege sind anonymisiert. Ein vergleichbarer Verlauf lässt sich für andere Unternehmen nicht zusagen. Die Auskunftei bestimmt ihre Bewertung eigenständig.
Einzelfall, keine Ergebnisgarantie. Der CRIF-Höchstkredit ist eine Kreditlimitempfehlung, keine Kreditzusage.



