Allgemeine Leistungsbedingungen ScorePilot

Diese Leistungsbedingungen regeln die Durchführung der von ScorePilot angebotenen Analyse-, Beratungs-, Optimierungs- und Monitoring-Leistungen im Bereich der externen Unternehmensbonität.

Ausschließlich B2B. Stand: 16. September 2026

1. Geltungsbereich und ausschließliche B2B-Ausrichtung

ScorePilot ist eine Geschäftsbezeichnung von Christian Leopold, Richard-Bogue-Str. 2, 04425 Taucha.

Die Leistungen von ScorePilot richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Erwerb der jeweiligen Leistung in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

Ein Erwerb zu privaten Zwecken durch Verbraucher ist nicht vorgesehen.

2. Vertragspartner und Beauftragung

Vertragspartner für das hier angebotene Leistungspaket ist Christian Leopold, handelnd unter ScorePilot, Richard-Bogue-Str. 2, 04425 Taucha. Umfang und Beginn der Leistung richten sich nach dem vereinbarten Angebot und der Auftragsbestätigung.

Die Kontaktaufnahme über diese Website oder eine Terminbuchung ist noch keine verbindliche Bestellung. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang. Für bereits abgeschlossene Verträge gelten die bei deren Abschluss vereinbarten Bedingungen.

3. Allgemeiner Gegenstand der ScorePilot-Leistungen

ScorePilot bietet Dienstleistungen zur Analyse, fachlichen Einordnung, Optimierung und laufenden Begleitung der externen Unternehmensbonität an.

Art und Umfang der konkret geschuldeten Leistung ergeben sich aus der jeweiligen Produktbeschreibung zum Zeitpunkt des Erwerbs.

ScorePilot ist keine Wirtschaftsauskunftei und vergibt selbst keine Bonitätsindizes, Scores, Ratings oder Kreditlimits.

4. Bestandsaufnahme und Analyse

Die Bestandsaufnahme ist Bestandteil der Bonitätsoptimierung. Sie umfasst die Auswertung aktueller Auskünfte und der bereitgestellten Unternehmensinformationen sowie die fachliche Einordnung nachvollziehbarer Abweichungen und möglicher Maßnahmen.

Auch das Ergebnis, dass aktuell kein ausreichendes Optimierungspotenzial besteht, ist möglich. Eine bestimmte Verbesserung wird nicht geschuldet.

5. Bonitätsoptimierung

Im Rahmen der Bonitätsoptimierung analysiert und begleitet ScorePilot die externe Unternehmensbonität nach dem ScorePilot-Prozess.

Die konkrete Vorgehensweise richtet sich nach der individuellen Ausgangssituation des jeweiligen Unternehmens.

Geschuldet ist die fachgerechte Durchführung der vereinbarten Dienstleistung, nicht das Erreichen eines bestimmten Bonitätsindexes, Scores, Ratings, Kreditlimits oder einer bestimmten Finanzierungsentscheidung.

6. Kommunikation und Datenübermittlung an Wirtschaftsauskunfteien

Bestandteil der ScorePilot-Dienstleistungen kann, abhängig vom jeweils gebuchten Produkt, die Kommunikation mit Wirtschaftsauskunfteien sein.

Der Kunde beauftragt ScorePilot im Rahmen des jeweiligen Leistungsumfangs ausdrücklich damit, die für die Durchführung der beauftragten Leistung erforderlichen Unternehmensinformationen und Unterlagen zu verarbeiten und, soweit erforderlich, gegenüber relevanten Wirtschaftsauskunfteien zu verwenden und zu übermitteln.

Dies betrifft insbesondere die Kommunikation mit Creditreform und/oder CRIF, soweit dies für die Durchführung der konkret beauftragten ScorePilot-Leistung erforderlich ist.

Der Kunde bestätigt, dass er zur Bereitstellung der an ScorePilot übermittelten Informationen und Unterlagen sowie (soweit erforderlich) zu deren Verwendung und Weitergabe im Rahmen der beauftragten Dienstleistung berechtigt ist.

Enthalten bereitgestellte Unterlagen personenbezogene Daten Dritter, hat der Kunde sicherzustellen, dass die Bereitstellung und Verarbeitung dieser Daten im Rahmen der beauftragten Leistung rechtlich zulässig ist.

Der Kunde beauftragt ScorePilot mit der für die Vertragserfüllung erforderlichen Kommunikation und Übermittlung an die jeweiligen Wirtschaftsauskunfteien. Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich ergänzend aus der Datenschutzerklärung von ScorePilot.

7. Mitwirkungspflichten des Kunden

Die erfolgreiche Durchführung der ScorePilot-Leistungen setzt die aktive Mitwirkung des Kunden voraus.

Der Kunde ist insbesondere verpflichtet:

  • angeforderte Informationen und Unterlagen vollständig bereitzustellen,
  • Unternehmensangaben wahrheitsgemäß und vollständig zu machen,
  • Rückfragen innerhalb angemessener Frist zu beantworten,
  • notwendige Freigaben und Erklärungen zu erteilen,
  • ScorePilot über wesentliche Veränderungen rechtzeitig zu informieren.

8. Folgen fehlender oder verspäteter Mitwirkung

Fehlen für die Bearbeitung erforderliche Informationen, Unterlagen oder Freigaben, können sich Bearbeitungszeiten entsprechend verlängern. ScorePilot weist auf fehlende Mitwirkung hin. Die gesetzlichen Rechte beider Vertragsparteien bleiben unberührt.

9. Bearbeitungszeiten

Angegebene Bearbeitungszeiträume sind grundsätzlich unverbindliche Richtwerte, sofern nicht ausdrücklich schriftlich ein verbindlicher Termin vereinbart wurde.

Bearbeitungszeiten können insbesondere durch fehlende Mitwirkung, Bearbeitungszeiten von Wirtschaftsauskunfteien oder anderen externen Stellen beeinflusst werden.

10. Entscheidungen von Wirtschaftsauskunfteien und sonstigen Dritten

Die Entscheidung über die Erfassung, Änderung, Beibehaltung oder Bewertung von Bonitätsinformationen liegt ausschließlich bei der jeweiligen Wirtschaftsauskunftei.

Ebenso treffen Banken, Leasinggesellschaften, Factoringgesellschaften, Kreditversicherer, Lieferanten und sonstige Geschäftspartner ihre Kredit-, Limit-, Konditions- und Finanzierungsentscheidungen eigenständig.

ScorePilot hat auf diese endgültigen Entscheidungen keinen unmittelbaren Einfluss.

11. Kein bestimmter Leistungserfolg und keine Erfolgsgarantie

ScorePilot schuldet die fachgerechte Durchführung der jeweils vereinbarten Dienstleistung.

Nicht geschuldet werden insbesondere:

  • ein bestimmter Bonitätsindex,
  • ein bestimmter Score oder ein bestimmtes Rating,
  • eine bestimmte Ausfallwahrscheinlichkeit,
  • eine Erhöhung eines Kredit- oder Warenkreditlimits,
  • eine Finanzierungs-, Leasing- oder Factoringzusage,
  • bestimmte Finanzierungskonditionen,
  • eine bestimmte Entscheidung einer Wirtschaftsauskunftei oder eines Geschäftspartners.

Eine bestimmte Verbesserung wird weder zugesichert noch garantiert.

12. Keine freiwillige Erfolgsgarantie

ScorePilot gewährt keine freiwillige Geld-zurück-Garantie für das Erreichen eines bestimmten Scores, Kreditlimits oder Finanzierungsergebnisses. Gesetzliche Ansprüche, insbesondere wegen einer Pflichtverletzung, bleiben unberührt.

13. Laufendes Monitoring ab Monat 1

Das Monitoring ist fester Bestandteil des Angebots und beginnt mit Auftragserteilung. Es umfasst die vereinbarte Beobachtung und Einordnung relevanter Veränderungen bei Creditreform und CRIF, Statusübersichten sowie die Weiterverfolgung offener Punkte.

Ein bestimmtes Bewertungsergebnis oder eine Entscheidung Dritter wird auch durch das Monitoring nicht geschuldet.

14. Laufzeit und Kündigung

Die Erstlaufzeit des Monitorings beträgt zwölf Monate ab Auftragserteilung. Danach ist es monatlich mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündbar. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Kündigungen können in Textform an christian@scorepilot.de gerichtet werden. Nach Vertragsende endet das laufende Monitoring.

15. Ein Leistungspaket je Rechtseinheit

Das aktuelle Angebot verbindet die einmalige Bonitätsoptimierung mit dem laufenden Monitoring ab dem ersten Monat. Es wird je Rechtseinheit beauftragt. Einzelleistungen oder abweichende Vereinbarungen sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.

16. Preise und Zahlung

Die einmalige Bonitätsoptimierung kostet 499 € netto. Zusätzlich fallen ab Monat 1 monatlich 99 € netto für das Monitoring an. Im ersten Jahr ergibt dies 1.687 € netto je Rechtseinheit. Eine Ratenzahlung ist nicht vorgesehen. Hinzu kommt die gesetzliche Umsatzsteuer.

Maßgeblich sind die im konkreten Angebot und in der Auftragsbestätigung vereinbarten Zahlungsbedingungen. Vereinbarte Zahlungswege und Fälligkeiten werden dem Kunden mitgeteilt.

17. Fallbeispiele, Referenzen und dargestellte Ergebnisse

Auf der ScorePilot-Website, in Präsentationen oder in sonstigen Veröffentlichungen dargestellte Praxisfälle dienen ausschließlich der Veranschaulichung tatsächlich dokumentierter Einzelfälle.

Frühere Ergebnisse stellen keine Zusicherung, Beschaffenheitsvereinbarung oder Garantie dafür dar, dass bei einem anderen Unternehmen vergleichbare Ergebnisse erzielt werden.

18. Vertraulichkeit und Schutz des ScorePilot-Know-hows

ScorePilot behandelt vom Kunden erhaltene vertrauliche Unternehmensinformationen mit angemessener Vertraulichkeit.

Gleichzeitig sind der ScorePilot-Prozess, interne Bewertungslogiken, Vorgehensweisen, Arbeitsschritte, Vorlagen, Strategien, Kommunikationskonzepte und sonstiges internes Know-how von ScorePilot vertraulich.

Eine Offenlegung, Weitergabe, Vervielfältigung oder kommerzielle Nutzung solcher internen Methoden durch den Kunden oder Dritte ist ohne vorherige Zustimmung von ScorePilot nicht gestattet, soweit diese nicht bereits allgemein öffentlich bekannt sind.

19. Datenschutz

ScorePilot verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

Einzelheiten zu Art, Zweck, Rechtsgrundlagen, Empfängern und Speicherdauer der Datenverarbeitung ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von ScorePilot.

Soweit die Durchführung der beauftragten Dienstleistung eine Kommunikation mit Creditreform, CRIF oder anderen Wirtschaftsauskunfteien erfordert, erfolgt die entsprechende Verarbeitung und Übermittlung im Rahmen des beauftragten Leistungsumfangs und der geltenden datenschutzrechtlichen Voraussetzungen.

20. Haftung

ScorePilot haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Eine Haftung für Entscheidungen oder Bearbeitungszeiten von Wirtschaftsauskunfteien, Banken, Leasinggesellschaften, Factoringgesellschaften, Kreditversicherern oder sonstigen Dritten besteht nicht, soweit ScorePilot diese nicht zu vertreten hat.

21. Änderungen der Leistungsbedingungen

Für den jeweiligen Auftrag gelten grundsätzlich die zum Zeitpunkt des Erwerbs maßgeblichen Leistungsbedingungen.

Änderungen für zukünftige Aufträge bleiben vorbehalten.

Für laufende Dauerschuldverhältnisse erfolgen Änderungen nur, soweit dies rechtlich zulässig ist und der Kunde hierüber ordnungsgemäß informiert wird.

22. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit gesetzlich zulässig.

Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist, soweit rechtlich zulässig, der Geschäftssitz von ScorePilot Gerichtsstand.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Leistungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.